Chronologie des Kulturgut­schutzes

Von der Geburtsstunde des Kulturgutschutzes bis zur heutigen Gesetzgebung: Erfahre mehr darüber, wie sich das Bewusstsein für den Schutz unseres kulturellen Erbes über mehrere Jahrhunderte zu einer gemeinsamen internationalen Aufgabe entwickelte.
  • 1425
    – 1802
    Italien macht sich bereits im 15. Jahrhundert für den Kulturgutschutz stark
    Päpstliche Verordnungen bilden die ersten Maßnahmen zum Schutz von Antiken.
  • 1825/26
    Griechenland formuliert ein erstes Dekret zum Erhalt seines nationalen Erbes
    Die Initiative zum Schutz von Antiken und der Gründung von Museen verdanken die Hellenen dem Freiheitskämpfer Grigorios Dikaios.
  • 1827
    Mexiko legt zollrechtliche Bestimmungen fest
    Die Bestimmungen regeln die Ausfuhr archäologischer Kulturgüter.
  • 1835
    Die Provinz Ägypten macht den Auftakt für gesetzliche Regelungen zum Kulturschutz innerhalb des Osmanischen Reiches
    Der Gouverneur Mohammed Ali ordnet ein Exportverbot an und bestimmt, dass allein die Regierung über Ausgrabungen, Sammlungen und Ausstellungen von Antiken entscheidet.
  • 1869
    Das Osmanische Reich ergreift Maßnahmen gegen die Ausfuhr seines kulturellen Erbes
    Mit Inkrafttreten eines Edikts des Wesirs Safiet Pascha ist Konstantinopel der Bestimmungsort aller Antiken. Ihr Export wird untersagt.
  • 1954
    Die Haager Konvention wird ins Leben gerufen
    Unter dem Eindruck der immensen Zerstörungen des 2. Weltkrieges wird der Schutz des Kulturgutes der Länder im Fall von bewaffneten Konflikten international geregelt.
  • 1970
    Die UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet Maßnahmen zum Verbot und der Verhinderung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung des kulturellen Erbes
    Der friedensrechtliche Vertrag enthält erstmals eine Definition des Begriffes ‚Kulturgut‘.
  • 1972
    Die UNESCO beschließt ein Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
    Mit dem Übereinkommen soll der zunehmenden Gefährdung außerordentlicher Natur- und Kulturgüter entgegenwirkt werden, um sie für zukünftige Generationen bewahren zu können.
  • 1983
    Ägypten verschärft mit dem Gesetz Nr. 117 die Maßnahmen zum Schutz des nationalen Erbes
    Das Gesetz setzt durch zahlreiche Änderungen neue Maßstäbe.
  • 1992
    Der Rat der Europäischen Gemeinschaft erläßt die Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 über die Ausfuhr von Kulturgütern
    Durch die Übereinkunft wird die Kontrolle über die Ausfuhr von Kulturgütern an den Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft vereinheitlicht.
  • 1995
    UNIDROIT beschließt ein Übereinkommen über gestohlene oder illegal exportierte kulturelle Objekte
    Der internationale Vertrag stärkt das UNESCO-Übereinkommen von 1970.
  • 1999
    Die Haager Konvention von 1954 wird um das sogenannte zweite Protokoll ergänzt
    Mehr als 40 Jahre nach dem Abschluss der Haager Konvention verlagen gesellschaftliche Entwicklungen nach einem verbesserten Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Vor diesem Hintergrund wird Konvention präzisiert und erweitert.
  • 2001
    Das UNESCO schafft völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit dem Kulturerbe unter Wasser
    Der Schutz des Kulturerbes unter Wasser wird dem Schutz des Kulturerbes an Land angepasst.
  • 2003
    Die EU schützt mit der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 die Kulturgüter des Irak
    Die Mitgliedsstaaten einigen sich auf ein Verbot der Ein- und Ausfuhr und des Handels mit bestimmten irakischen Kulturgütern im europäischen Wirtschaftsraum.
  • 2009
    Die EU wendet sich mit der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 gegen die Ausfuhr von Kulturgütern
    Die Staatengemeinschaft einigt sich auf ein Verbot der unrechtmäßigen Ausfuhr von Kulturgut aus dem Wirtschaftsraum der EU in Drittländer.
  • 2013
    Die EU schützt mit der Verordnung (EU) Nr. 1332/2013 die Kulturgüter Syriens
    Mit dem Dokument ändert die EU die Verordnung Nr. 36/2012. Damit gibt es eine EU-einheitliche Regelung für ein Ein- und Ausfuhrverbot sowie Handelsverbot für Kulturgüter aus Syrien.
  • 2014
    Die EU ergänzt ihre Vorgaben zum Kulturgutschutz durch die Richtlinie 2014/60/EU
    Das Papier regelt die Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgütern und stellt gleichzeitig eine Änderung der Verordnung Nr. 1024/201 dar.
  • 2019
    Das Europäische Parlament und der Europäische Rat einigen sich auf die Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern
    Das Kulturgut aus Drittstaaten soll vor illegaler Einfuhr in den Binnenmarkt und der dortigen Vermarktung geschützt werden. Außerdem dürfen Kulturgüter, die illegal aus Herkunftsstaaten außerhalb der EU ausgeführt wurden, nicht in die EU gebracht werden. Die Einfuhr bzw. Rückführung europäischer Kulturgüter bleibt weiterhin möglich.