Was gilt in Zypern als Kulturgut?
Antiken gelten in Zypern als Kulturgut. Dazu gehören alle beweglichen und unbeweglichen Objekte der Architektur, Malerei, Grafik und Bildhauerkunst sowie anderer Kunstformen, wenn sie vor über 100 Jahren hergestellt und auf Zypern gefunden wurden.
Für Werke der Kirchenkunst und der Volkskunst, die einen besonderen archäologischen, künstlerischen oder historischen Wert besitzen, gelten etwas andere Bedingungen: sie müssen vor 1940 entstanden sein, ihr Entstehungsort spielt dagegen keine Rolle.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Für die Ausfuhr von Kulturgütern aus Zypern ist eine Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich verboten ist die Ausfuhr von antiken Objekten aus Nordzypern, wobei auch Steine, Fossilien, Tonstücke und „alt aussehende Gegenstände“ in diese Kategorie fallen.
Welche Sanktionen gibt es?
Für die illegale Ausfuhr oder die Beihilfe zur illegalen Ausfuhr gibt es Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro. Auch für Verstöße gegen Zoll- oder Handelsgesetze werden Freiheits- und Geldstrafen verhängt.