Türkei

Im späten 19. Jahrhundert wird Konstantinopel, das heutige Istanbul, per Erlass zur Sammelstelle für alle antiken Objekte des gesamten Osmanischen Reiches. Gleichzeitig wird ein Exportverbot eingeführt.

Was gilt in der Türkei als Kulturgut?

Als Kulturgut gelten in der Türkei Objekte aus allen erdgeschichtlichen Epochen, die einen dokumentarischen Wert haben und die sozialen, kulturellen, technischen und wissenschaftlichen Errungenschaften in der Vergangenheit bezeugen. Außerdem sind alle Arten von tierischen und pflanzlichen Fossilien und menschliche Überreste eingeschlossen. Aufgrund ihrer Bedeutung für die türkische Geschichte gelten auch jüngere Dokumente und Gegenstände als Kulturgut, die sich auf den nationalen Unabhängigkeitskrieg zwischen 1919 und 1923 und die Gründung der türkischen Republik im Jahr 1923 beziehen.

Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?

Die Ausfuhr von geschütztem Kulturgut aus der Türkei ist generell nicht möglich. Nur für die temporäre Ausfuhr zu Ausstellungszwecken sind Ausnahmen möglich.

Welche Sanktionen gibt es?

Bei einer Missachtung der gesetzlichen Vorgaben droht eine Haftstrafe zwischen fünf und zwölf Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Tagessätzen.

Chronologie der Kulturgutschutzgesetze

  • 1869
    Edikt von Safiet Pascha, Wesir des Osmanischen Reiches
    Edikt zur Sammlung von Antiken in Konstantinopel und zur Einführung eines Exportverbotes
  • 1874
    Osmanisches Antikengesetz
    Regulierung der Verbringung von ausgegrabenen Antiken und der Fundteilung
  • 1884
    Osmanisches Antikengesetz
    Regulierung des Antikenhandels; Ausgrabungen und Grabungslizenzen müssen beantragt werden
  • 1965
    Haager Konvention von 1954
    Schutz des Kulturgutes der Länder im Fall von bewaffneten Konflikten
  • 1981
    UNESCO-Übereinkommen von 1970
    Maßnahmen zum Verbot und zur Verhinderung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung des kulturellen Erbes
  • 1983
    Gesetz Nr. 2863 aus dem Jahr 1983 mit Änderungen im Jahr 1987 und Erweiterungen in den Jahren 2004, 2006, 2007 und 2009
    Meldepflicht von Funden; Registrierung von Kulturgut; Übertragungsverbot; Regelungen und Lizenzen zu Handel, Sammlungen, Grabungen und Export
  • 1984
    Verordnung über die Ausfuhr geschützten beweglichen Kulturguts
    Regelungen zur Aus- und Einfuhr von Kulturgütern
  • 1988
    Verordnung über bewegliches ethnografisches Kulturgut
    Regelungen über den Handel, Transfer und die Ein- und Ausreise ethnografischer Antiken