Was gilt in der Türkei als Kulturgut?
Als Kulturgut gelten in der Türkei Objekte aus allen erdgeschichtlichen Epochen, die einen dokumentarischen Wert haben und die sozialen, kulturellen, technischen und wissenschaftlichen Errungenschaften in der Vergangenheit bezeugen. Außerdem sind alle Arten von tierischen und pflanzlichen Fossilien und menschliche Überreste eingeschlossen. Aufgrund ihrer Bedeutung für die türkische Geschichte gelten auch jüngere Dokumente und Gegenstände als Kulturgut, die sich auf den nationalen Unabhängigkeitskrieg zwischen 1919 und 1923 und die Gründung der türkischen Republik im Jahr 1923 beziehen.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Die Ausfuhr von geschütztem Kulturgut aus der Türkei ist generell nicht möglich. Nur für die temporäre Ausfuhr zu Ausstellungszwecken sind Ausnahmen möglich.
Welche Sanktionen gibt es?
Bei einer Missachtung der gesetzlichen Vorgaben droht eine Haftstrafe zwischen fünf und zwölf Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Tagessätzen.