Syrien

Syrisches Kulturgut ist nicht erst durch die kriegerischen Konflikte der jüngsten Vergangenheit bedroht. Bereits im 19. Jahrhundert werden Maßnahmen zu seinem Schutz unternommen. Im Jahr 2013 untersagt Syrien die Ausfuhr von und den Handel mit Antiken schließlich vollständig.

Was gilt in Syrien als Kulturgut?

Zum Kulturgut in Syrien gehören bewegliche und unbewegliche Altertümer, d. h. vor über 200 Jahren entstandene Objekte und Monumente. In die Kategorie der beweglichen Altertümer fallen beispielsweise Statuen, Münzen oder Bilder, zu den unbeweglichen Kulturgütern zählen Bauwerke wie sakrale Gebäude, Wohnhäuser und technische Anlagen wie beispielsweise Kanäle und Dämme, aber auch vom Menschen geprägte Teile von Landschaften wie Höhlen mit alten Zeichnungen und Inschriften, die Ruinen antiker Städte und Siedlungshügel, die Überreste von Gebäuden enthalten. Objekte, die vor weniger als 200 Jahren entstanden sind, können aufgrund ihres historischen, künstlerischen oder nationalen Werts durch einen ministeriellen Beschluss ebenfalls als Kulturgut eingestuft werden. Für die Definition antiker Kulturgüter ist die Generaldirektion für Antiken und Museen zuständig.

Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?

Für Antiken gibt es ein generelles Ausfuhrverbot. Nur für Ausstellungs- oder Forschungszwecke ist eine temporäre Ausfuhr möglich. Wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien und den damit verbundenen Plünderungen erlässt die Europäische Union ein Handelsembargo für syrisches Kulturgut . Ein- und Ausfuhr und der Handel von Objekten aus Syrien sind verboten. Ausgenommen sind Stücke, die nachgewiesenermaßen vor dem 9. Mai 2011 aus Syrien ausgeführt wurden.

Welche Sanktionen gibt es?

Für den Antikenschmuggel gibt es Freiheitsstrafen von 15 bis 25 Jahren und Geldstrafen von 500.000 bis 1.000.000 Syrische Pfund. Freiheits- und Geldstrafen werden auch für die Zerstörung von Antiken sowie Diebstahl, Handel und illegale Ausgrabungen verhängt.

Chronologie der Kulturgutschutzgesetze

  • 1869
    Edikt von Safiet Pascha, Wesir des Osmanischen Reiches
    Edikt zur Sammlung von Antiken in Konstantinopel und zur Einführung eines Exportverbots
  • 1874
    Osmanisches Antikengesetz
    Regulierung der Verbringung von ausgegrabenen Antiken und der Fundteilung
  • 1884
    Osmanisches Antikengesetz
    Regulierung des Antikenhandels; Ausgrabungen und Grabungslizenzen müssen beantragt werden.
  • 1906
    Dekret zum Schutz von Antiken
    Edikt zur Sammlung von Antiken in Konstantinopel und zur Einführung eines Exportverbots
  • 1920 - 1943
    Französisches Mandat
    Antiken in Syrien und im Libanon befinden sich unter französischer Verwaltung; Aktualisierungen der osmanischen Gesetzgebung zum Schutz und zur Restaurierung von Antiken
  • 1933
    Verordnung Nr. 166LR über die Regulierung des Umgangs mit Antiken in Syrien und im Libanon – mit Erweiterungen von 1934 und 1943
    Regulierung der Eigentumsverhältnisse und von Publikationen, Grabungen und Handel; Antiken werden in einer Inventarliste erfasst.
  • 1958
    Haager Konvention von 1954
    Schutz des Kulturgutes der Länder im Fall von bewaffneten Konflikten
  • 1963
    Antikengesetz #222 mit Zusätzen von 1969, 1974, 1977 und 1999
    Regelung von Eigentum und Lizenzen; Einführung der Meldepflicht für antike Funde
  • 1975
    UNESCO-Übereinkommen von 1970
    Maßnahmen zum Verbot und zur Verhinderung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung des kulturellen Erbes
  • 1999
    Zusätze zum Antikengesetz von 1963
    Verbot von Handel und Export mit nur wenigen Ausnahmen; Verschärfung der Strafen bei Zuwiderhandlungen
  • 1999
    – 2006
    Haager Konvention, zweites Protokoll von 1999
    Präzisierung und Erweiterung der Haager Konvention von 1954
  • 2008
    UNIDROIT-Übereinkommen von 1995
    Übereinkommen über gestohlene oder illegal exportierte kulturelle Objekte, das UNESCO-Übereinkommen verstärkend
  • 2013
    Verordnung (EU) Nr. 1332/2013 des Rates (Auszug)
    Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates – EU-einheitliche Regelung für ein Ein- und Ausfuhrverbot sowie Handelsverbot für Kulturgüter aus Syrien.