Peru

Das präspanische Kulturgut spielt in Peru eine wichtige Rolle. Ende des 19. Jahrhunderts werden Bauwerke, die vor der spanischen Eroberung errichtet wurden, zu Nationaldenkmälern erklärt. Sie unterliegen seither besonderem Schutz.

Was gilt in Peru als Kulturgut?

Nach Artikel 1.1 des Gesetzes Nr. 28296 von 2004 zählen zu den beweglichen Kulturgütern Sammlungen und Einzelstücke der Zoologie, der Botanik, der Mineralogie und Exemplare von paläontologischem Interesse; Güter von historischem Wert; Ausgrabungsfunde; Monumente und Orte von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert; Inschriften, Medaillen, Münzen, Dokumente, antike Waffen und Musikinstrumente von historischem oder künstlerischem Wert; ethnologisches Material; Güter von künstlerischem Interesse wie Malereien, Skulpturen, musikalische Kompositionen und Gedichte; Manuskripte, Inkunabeln, antike Bücher, gedruckte und handschriftliche Dokumente, Fotos, Negative und Publikationen von besonderem Interesse aufgrund ihres historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder literarischen Wertes; Briefmarken von philatelistischem Interesse; Objekte und Ornamente des liturgischen Gebrauchs, Kandelaber.

Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?

Nach Artikel 33 des Gesetzes Nr. 28296 besteht ein generelles Ausfuhrverbot für bewegliche Objekte, die Teil des ‚Kulturgutes der Nation‘ sind. In Artikel 34 sind einige Ausnahmen definiert: Bewegliches Kulturgut kann in besonderen Fällen für Ausstellungen und für wissenschaftliche, künstlerische und kulturelle Zwecke zeitweilig ausgeführt werden. Dies gilt auch für Untersuchungen und Restaurierungen, die im Inland nicht durchgeführt werden können. Ebenso ist eine temporäre Ausfuhr für maximal ein Jahr möglich. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr kann einmalig beantragt werden.

Welche Sanktionen gibt es?

Die illegale Ausfuhr sowie die Zerstörung von ‚Kulturgut der Nation‘ wird nach Artikel 228 mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis 8 Jahren und mit einer Geldstrafe von 180 bis zu 365 Tagessätzen geahndet.

Chronologie der Kulturgutschutzgesetze

  • 1822
    Erlass Nr. 89
    Alle archäologischen Überreste sind Nationaleigentum; die Ausfuhr archäologischer Stücke ist verboten; Gründung des Nationalmuseums; Sanktionen werden verhängt.
  • 1893
    Erlass Nr. 600
    Alle prähispanischen Bauten werden zu Nationaldenkmälern erklärt; archäologische Grabungen bedürfen einer Sondergenehmigung; Gründung der Antikenkommission
  • 1911
    Erlass Nr. 2612
    Änderungen des Erlasses Nr. 600; Verhängung von Sanktionen
  • 1912
    Resolution Nr. 1529
    Genehmigung und Festlegung von Bedingungen zur Durchführung archäologischer Grabungen für Hiram Bingham in Machu Picchu; Erlaubnis, die gefundenen Objekte an die Yale University und die National Geographic Society of New York auszuführen
  • 1916
    Resolution Nr. 31
    Ausfuhrgenehmigung für archäologische Fundstücke an die Yale University und die National Geographic Society of New York; Rückführung der Objekte
  • 1921
    Erlass vom 11. Juni
    Beschränkungen für archäologische Ausgrabungen und die Ausfuhr von Antiken; Verhängung von Sanktionen
  • 1929
    Gesetz Nr. 6634
    Archäologische Stätten werden zu historischen Denkmälern erklärt; Enteignung von Land; Privatbesitz von Antiken wird anerkannt; Gründung der Nationale Schirmherrschaft für Archäologie; Verhängung von Sanktionen
  • 1971
    Gesetzesdekret Nr. 18799
    Gründung des Nationalen Kulturinstituts (INC)
  • 1979
    UNESCO-Übereinkommen von 1970
    Maßnahmen zum Verbot und zur Verhinderung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung des kulturellen Erbes
  • 1985
    Gesetz Nr. 24047
    Die Kategorie ‚Kulturgut der Nation‘ wird eingeführt; die formelle Anerkennung eines Gutes als Kulturgut der Nation ist notwendig, um vom Staat geschützt zu werden; Verhängung von Sanktionen
  • 1989
    Haager Konvention von 1954
    Schutz des Kulturgutes der Länder im Falle von bewaffneten Konflikten
  • 1991
    Gesetzesverordnung Nr. 635
    Hinzufügung eines weiteren Kapitels (Título VIII) zum Strafgesetzbuch
  • 1994
    Gesetz Nr. 26282
    Erhalt und Schutz der archäologischen Stätte von Sipán werden zugesichert.
  • 2004
    Gesetz Nr. 28296, letzte Aktualisierung 2020
    Aufnahme von Kulturgütern, die noch nicht als ‚Kulturgut der Nation‘ anerkannt worden sind; Rechte und Pflichten der Eigentümer werden festgelegt; Gründung des Nationalen Registers für Kulturgüter und Einbeziehung von Unterwasser-Kulturgütern
  • 2005
    Haager Konvention, zweites Protokoll von 1999
    Präzisierung und Erweiterung der Haager Konvention von 1954
  • 2006
    Gesetz Nr. 28778
    Rückführung der Machu-Picchu-Sammlung der Yale University nach Peru