Was gilt in Katar als Kulturgut?
Nach dem Gesetz Nr. 2 von 1980 gelten als Altertümer: Monumente verschiedenster Zivilisationen, Ruinen vergangener Generationen und bewegliche oder unbewegliche Funde, die in Zusammenhang stehen mit Kunst, Wissenschaft, Ethik, Moral, Alltag und öffentlichen Ereignissen oder die auf andere Weise mit einer Geschichte von mindestens vierzig Jahren von künstlerischem oder historischem Wert sind.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Die Ausfuhr von Antiken ist grundsätzlich nach Artikel 28 des Gesetzes Nr. 2 von 1980 untersagt.
Bewegliche Antiken können jedoch aufgrund einer Entscheidung des Kuratoriums der Qatar Museum Authority (QMA) ausgeführt werden, wenn eine Ausfuhr das archäologische oder künstlerische Erbe von Katar nicht beeinträchtigt.
Katar sieht zudem gemäß Artikel 29 auch eine Einfuhrkontrolle von Kulturgut vor.
Welche Sanktionen gibt es?
Bei Verstößen gegen das Ausfuhrverbot oder gegen Grabungsverbote droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren und/oder eine Geldstrafe bis zu 10.000 Riyals.