Was gilt in Italien als Kulturgut?
Zum Kulturgut zählen Objekte von paläontologischem, vor- und frühgeschichtlichem, numismatischem Interesse, Handschriften, Autografen, Briefe, Inkunabeln, Bücher, Drucke, Stiche und Matrizen, Landkarten, Partituren, Fotografien, Filmstreifen, Ton- und Bildträger sowie unbewegliche Sachen. Dabei stehen einige Objekte unter besonderem Schutz, zum Beispiel Kunstwerke von nicht mehr lebenden Künstlerinnen und Künstlern, die vor mehr als 70 Jahren entstanden sind, Fotos und Filme, die älter als 25 Jahre sind sowie über 75 Jahre alte Transportmittel und über 50 Jahre alte Güter, Geräte und Instrumente von historischem, wissenschaftlichem oder technischem Interesse.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Kulturgüter in staatlichen, kirchlichen und anderen Sammlungen stehen unter einem generellen Ausfuhrverbot. Bei Kulturgütern in Privatbesitz entscheidet das Ministerium für Kulturgüter und kulturelle Aktivitäten, inwieweit ein Ausfuhrverbot gilt.
Welche Sanktionen gibt es?
Der Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter sieht bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften strafrechtliche Sanktionen und Geldbußen vor. Geregelt ist dies in den Artikeln 165, 166 und 174.