Italien

Bereits seit 1432 macht sich Italien für den Schutz seines kulturellen Erbes stark, zum Beispiel durch eine Meldepflicht und ein staatliches Vorkaufsrecht bei Fund und Veräußerung von Antiken.

Was gilt in Italien als Kulturgut?

Zum Kulturgut zählen Objekte von paläontologischem, vor- und frühgeschichtlichem, numismatischem Interesse, Handschriften, Autografen, Briefe, Inkunabeln, Bücher, Drucke, Stiche und Matrizen, Landkarten, Partituren, Fotografien, Filmstreifen, Ton- und Bildträger sowie unbewegliche Sachen. Dabei stehen einige Objekte unter besonderem Schutz, zum Beispiel Kunstwerke von nicht mehr lebenden Künstlerinnen und Künstlern, die vor mehr als 70 Jahren entstanden sind, Fotos und Filme, die älter als 25 Jahre sind sowie über 75 Jahre alte Transportmittel und über 50 Jahre alte Güter, Geräte und Instrumente von historischem, wissenschaftlichem oder technischem Interesse.

Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?

Kulturgüter in staatlichen, kirchlichen und anderen Sammlungen stehen unter einem generellen Ausfuhrverbot. Bei Kulturgütern in Privatbesitz entscheidet das Ministerium für Kulturgüter und kulturelle Aktivitäten, inwieweit ein Ausfuhrverbot gilt.

Welche Sanktionen gibt es?

Der Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter sieht bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften strafrechtliche Sanktionen und Geldbußen vor. Geregelt ist dies in den Artikeln 165, 166 und 174.

Chronologie der Kulturgutschutzgesetze

  • 1425
    – 1802
    Päpstliche bullae
    Päpstliche Verordnungen als erste Maßnahmen zum Antikenschutz
  • 1820
    Verordnung der Nationalen Kommission der Schönen Künste
    Meldepflicht und staatliches Vorkaufsrecht bei Fund und Veräußerung von Antiken
  • 1909
    Gesetz 364 (legge Rosadi)
    Regelung der Handhabe des staatlichen Kulturbesitzes
  • 1939
    Gesetz Nr. 1089 (legge Bottai)
    Definition des zu schützenden Kulturguts und Verschärfung der Meldepflicht
  • 1958
    Haager Konvention von 1954
    Schutz des Kulturgutes der Länder im Falle von bewaffneten Konflikten
  • 1978
    UNESCO-Übereinkommen von 1970
    Maßnahmen zum Verbot und zur Verhinderung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung des kulturellen Erbes
  • 2004
    – 2017
    Dekret Nr. 42
    Regelungen zum Schutz und zur Nutzung von Kultur- und Landschaftsgütern
  • 2009
    Haager Konvention, zweites Protokoll von 1999
    Präzisierung und Erweiterung der Haager Konvention von 1954