Israel

Nach Jahrhunderten religiöser Kriege und Pilgerfahrten ins Heilige Land wächst im 18. Jahrhundert das Interesse an Antiken. Daraufhin wird 1874 das Osmanische Antikengesetz verabschiedet.

Was gilt in Israel als Kulturgut?

In Israel gelten vor 1700 von Menschen geschaffene bewegliche und unbewegliche Objekte als Antiken. Ab 1700 entstandene Objekte von besonderem historischem Wert können vom Ministerium für Bildung und Kultur ebenfalls als Antike deklariert werden. Das Ministerium kann auch Antiken als Objekte von nationalem Wert definieren, die unter besonderem Schutz stehen und deren Verkauf oder Weitergabe angemeldet werden muss. Außerdem gelten Antiken, die nach Inkrafttreten des israelischen Antikengesetzes in bestimmten, vom Ministerium festgelegten Grenzen gefunden wurden, als Staatseigentum.

Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?

Antiken dürfen mit schriftlicher Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Kultur exportiert werden.

Welche Sanktionen gibt es?

Bei einem Verstoß gegen die Ausfuhrbestimmungen für Antiken werden Freiheitsstrafen von sechs Monaten oder Geldstrafen von bis zu 30.000 Pfund verhängt.

Chronologie der Kulturgutschutzgesetze

  • 1869
    Edikt von Safiet Pascha, Wesir des Osmanischen Reiches
    Edikt zur Sammlung von Antiken in Konstantinopel und zur Einführung eines Exportverbotes
  • 1874
    Osmanisches Antikengesetz
    Regulierung des Umgangs mit ausgegrabenen Antiken und der Fundteilung
  • 1884
    Osmanisches Antikengesetz
    Regulierung des Antikenhandels; Ausgrabungen und Grabungslizenzen müssen beantragt werden
  • 1918
    Antikenproklamation unter britischem Mandat
    Bedeutung des kulturellen Erbes der Region; Gründung des Palestine Archaeological Museum
  • 1920
    Antikenverordnung für Palästina (AO 1920)
    Antiken werden unter Schutz gestellt, Ausgrabungen und Antikenhandel reguliert, erste Handelslizenzen vergeben
  • 1922
    Artikel 21 des Palästina-Mandats des Völkerbundes
    Recht auf wissenschaftlichen Zugang für in- und ausländische Mitglieder des Völkerbundes
  • 1929
    – 1930
    Antikenverordung Nr. 51 (AO 1929)
    Pflichten des Antikendienstes; Ausfuhrgenehmigungen werden notwendig
  • 1948
    Gesetz Nr. 5708-1948
    Gründung der Militärischen Antiken-Einheit; Bestätigung der Verordnung AO 1929 in Israel; Inkraftbleiben der AO 1929 im Westjordanland und in Gaza
  • 1958
    Haager Konvention von 1954
    Schutz des Kulturgutes der Länder im Fall von bewaffneten Konflikten
  • 1978
    Antikengesetz Israel AL 1978
    Regelung und Lizenzen für Grabungen, Handel, Sammeln und Export; Schutz von archäologischen Stätten
  • 2002
    Gesetz Nr. 5738-1978, insbesondere §§ 1, 22, 37
    Eigentumsrecht, Lizenzen und Bedingungen für Ausgrabungen, Publikationen, Handel, Export und Sammeln von Antiken; Handel mit Antiken aus Museen; archäologische Stätten und deren Schutz