Was gilt in Israel als Kulturgut?
In Israel gelten vor 1700 von Menschen geschaffene bewegliche und unbewegliche Objekte als Antiken. Ab 1700 entstandene Objekte von besonderem historischem Wert können vom Ministerium für Bildung und Kultur ebenfalls als Antike deklariert werden. Das Ministerium kann auch Antiken als Objekte von nationalem Wert definieren, die unter besonderem Schutz stehen und deren Verkauf oder Weitergabe angemeldet werden muss. Außerdem gelten Antiken, die nach Inkrafttreten des israelischen Antikengesetzes in bestimmten, vom Ministerium festgelegten Grenzen gefunden wurden, als Staatseigentum.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Antiken dürfen mit schriftlicher Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Kultur exportiert werden.
Welche Sanktionen gibt es?
Bei einem Verstoß gegen die Ausfuhrbestimmungen für Antiken werden Freiheitsstrafen von sechs Monaten oder Geldstrafen von bis zu 30.000 Pfund verhängt.