Irak

Während des Kriegs 2003 erfolgen Plünderungen archäologischer Stätten und Museen, wie zum Beispiel das Irakische Nationalmuseum in Bagdad. Die Wiedereröffnung erfolgt 2015, zum Teil mit Beständen des ebenfalls angegriffenen Mosul Museums.

Was gilt im Irak als Kulturgut?

Zu den im Irak geschützten Altertümern gehören mehr als 200 Jahre alte bewegliche und unbewegliche Gegenstände, die vom Menschen erbaut, hergestellt, bildhauerisch geformt, erzeugt, geschrieben, gezeichnet oder fotografiert wurden. Der Begriff Altertümer umfasst weiterhin sämtliche menschlichen oder tierischen Skelette sowie pflanzliche Fossilien. Geschützte Gegenstände des Kulturerbes sind weniger als 200 Jahre alte bewegliche und unbewegliche Gegenstände, die einen durch Ministerverordnung ausgewiesenen historischen, nationalen, religiösen oder künstlerischen Wert besitzen.

Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?

Verkauf, Verschenken und Ausfuhr von Altertümern und Kulturerbe des Iraks sind verboten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen Ausnahmen für die Behörde für Altertümer und Kulturerbe: Diese darf geschützte Kulturgüter zu Forschungs-, Konservierungs- und Ausstellungszwecken vorübergehend ausführen.

Welche Sanktionen gibt es?

Das irakische Kulturgutschutzgesetz sieht bei wissentlichem Verstoß gegen das Ausfuhrverbot von Altertümern die Todesstrafe vor. Dies gilt auch für den Versuch. Ein wissentlicher Verstoß gegen das Ausfuhrverbot sonstiger geschützter Kulturgüter führt zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sowie zu Geldstrafen in Höhe von bis zu 100.000 irakischen Dinar.

Chronologie der Kulturgutschutzgesetze

  • 1869
    Edikt von Safiet Pascha, Wesir des Osmanischen Reiches
    Edikt zur Sammlung von Antiken in Konstantinopel und zur Einführung eines Exportverbotes
  • 1874
    Osmanisches Antikengesetz
    Regulierung der Verbringung von ausgegrabenen Antiken und der Fundteilung
  • 1884
    Osmanisches Antikengesetz
    Regulierung des Antikenhandels; Ausgrabungen und Grabungslizenzen müssen beantragt werden
  • 1924
    Gesetz unter britischem Mandat
    Regulierung und Vorschriften zur Durchführung von Ausgrabungen
  • 1936
    – 1975
    Antikengesetz Nr. 59
    Meldepflicht für antike Funde und Regelungen zu Handel und Ausgrabungslizenzen
  • 1967
    Haager Konvention von 1954
    Schutz des Kulturgutes der Länder im Fall von bewaffneten Konflikten
  • 2002
    Gesetz Nr. 55 über die Altertümer und das Erbe des Irak
    Zur Bewahrung des kulturellen Erbes werden die bestehenden Regelungen verschärft und erweitert