Was gilt in der Europäischen Union als Kulturgut?
Als Kulturgüter gelten: seltene Sammlungen und Exemplare der Zoologie, Botanik, Mineralogie und Anatomie sowie Gegenstände von paläontologischem Interesse, wenn sie über 200 Jahre alt sind; über 200 Jahre alte Objekte mit Bezug zur Geschichte einschließlich der Geschichte von Wissenschaft und Technik sowie der Militär- und Sozialgeschichte; Ergebnisse archäologischer Ausgrabungen oder archäologischer Entdeckungen; über 250 Jahre alte Teile künstlerischer oder geschichtlicher Denkmäler oder nicht mehr vollständiger archäologischer Stätten; über 100 Jahre alte Antiquitäten; über 200 Jahre alte Objekte von ethnologischem Interesse sowie seltene Manuskripte und Inkunabeln, alte Bücher, Dokumente und Publikationen von besonderem Interesse sowie Werke von künstlerischem Interesse.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Für die Ausfuhr von Kulturgütern aus der Europäischen Union benötigt man eine Genehmigung. Diese Genehmigung kann verweigert werden, wenn die betreffenden Kulturgüter unter eine Rechtsvorschrift zum Schutz nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert des betreffenden Mitgliedstaats fallen.
Welche Sanktionen gibt es?
Die Sanktionen werden durch die einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt und umgesetzt.