Was gilt in Deutschland als Kulturgut?
Nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) aus dem Jahr 2016 gelten alle beweglichen Objekte als Kulturgut, die einen künstlerischen, geschichtlichen oder archäologischen Wert besitzen. Darüber hinaus zählen Objekte von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert als Teil des kulturellen Erbes und damit als Kulturgut. Archäologisches Kulturgut sind Objekte, die von Menschen hergestellt oder bearbeitet wurden und die einen Einblick in das menschliche Leben früherer Zeiten geben. Als nationales Kulturgut gilt Kulturgut, das in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist, sich in öffentlichem Eigentum und in einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet oder Teil einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder ist.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Nach dem Kulturgutschutzgesetz ist die Ausfuhr von Kulturgütern in verschiedenen Fällen verboten: wenn für das Objekt ein Verfahren zur Eintragung als national wertvolles Kulturgut eingeleitet ist und darüber noch nicht entschieden wurde; wenn keine Genehmigung zur Ausfuhr vorliegt; wenn das Kulturgut unrechtmäßig nach Deutschland eingeführt wurde oder wenn es wegen des Verdachts der unrechtmäßigen Ein- oder Ausfuhr sichergestellt wurde. Außerdem ist die Ausfuhr verboten, wenn sie gegen Verordnungen der Europäischen Union verstößt. Kulturgüter dürfen unter bestimmten Bedingungen für eine beschränkte Dauer ausgeführt werden, etwa wenn sie außerhalb Deutschlands ausgestellt, restauriert oder erforscht werden sollen. Für welche Objekte eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden muss, richtet sich nach der Art des Kulturguts, seinem Alter und seinem Wert. Für die Ausfuhr archäologischer Objekte, die älter als 100 Jahre sind, ist immer eine Genehmigung erforderlich.
Welche Sanktionen gibt es?
Für die illegale Aus- und Einfuhr von und den widerrechtlichen Handel mit Kulturgütern werden Bußgelder oder Geldstraßen erhoben. Zudem können Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.