Was gilt in Ägypten als Kulturgut?
Zum Kulturgut zählen in Ägypten Produkte der ägyptischen Zivilisation oder einer der nachfolgenden Zivilisationen; auf ägyptischem Boden von der prähistorischen Zeit bis vor über 100 Jahren entstandene Werke der Kunst, Wissenschaften, Literatur oder religiöse Werke; Objekte von historischer Bedeutung für die ägyptische Zivilisation bzw. von archäologischem oder künstlerischem Wert. Zu den Antiken zählen auch mumifizierte menschliche und tierische Überreste. Objekte von wissenschaftlichem, religiösem, künstlerischem oder literarischem Wert können durch das Antikenministerium per Dekret als Kulturgut definiert werden, wenn öffentliches Interesse besteht.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Seit 1983 dürfen Antiken generell nicht aus Ägypten ausgeführt werden. Eine temporäre Ausfuhr zu Ausstellungszwecken ist mit Genehmigung möglich.
Welche Sanktionen gibt es?
Die illegale Ausfuhr von Kulturgütern wird mit einer Strafe von 100.000 bis 1.000.000 Ägyptischen Pfund belegt, der Diebstahl einer Antike mit 50.000 bis 100.000 Ägyptischen Pfund. Illegaler Handel wird mit einer Haftstrafe von einem bis sieben Jahren geahndet. Auf Sachbeschädigungen, die auch Ausgrabungen ohne Genehmigung einschließen, wird eine Geldstrafe von 50.000 bis 100.000 Ägyptischen Pfund erhoben.