Ägypten
Was gilt in Ägypten als Kulturgut?
Zum Kulturgut zählen in Ägypten Produkte der ägyptischen Zivilisation oder einer der nachfolgenden Zivilisationen; auf ägyptischem Boden von der prähistorischen Zeit bis vor über 100 Jahren entstandene Werke der Kunst, Wissenschaften, Literatur oder religiöse Werke; Objekte von historischer Bedeutung für die ägyptische Zivilisation bzw. von archäologischem oder künstlerischem Wert. Zu den Antiken zählen auch mumifizierte menschliche und tierische Überreste. Objekte von wissenschaftlichem, religiösem, künstlerischem oder literarischem Wert können durch das Antikenministerium per Dekret als Kulturgut definiert werden, wenn öffentliches Interesse besteht.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Seit 1983 dürfen Antiken generell nicht aus Ägypten ausgeführt werden. Eine temporäre Ausfuhr zu Ausstellungszwecken ist mit Genehmigung möglich.
Welche Sanktionen gibt es?
Die illegale Ausfuhr von Kulturgütern wird mit einer Strafe von 100.000 bis 1.000.000 Ägyptischen Pfund belegt, der Diebstahl einer Antike mit 50.000 bis 100.000 Ägyptischen Pfund. Illegaler Handel wird mit einer Haftstrafe von einem bis sieben Jahren geahndet. Auf Sachbeschädigungen, die auch Ausgrabungen ohne Genehmigung einschließen, wird eine Geldstrafe von 50.000 bis 100.000 Ägyptischen Pfund erhoben.
Weiterführende Links
Chronologie der Kulturgutschutzgesetze
- 1835– 1858Erlass Mohammed Ali, Gouverneur der osmanischen Provinz ÄgyptenExportverbot für Antiken; die Regierung bestimmt über Ausgrabungen, Sammlungen, Ausstellungen und den Erhalt von Antiken
- 1869– 1874Erlass von Ismail Pascha, Gouverneuer der osmanischen Provinz ÄgyptenRegulierung von Ausgrabungen; Verbot der ungenehmigten Ausfuhr von Antiken
- 1880Erlass von Mohammad Tewfiq Pascha
- 1891– 1897Erlass zu Ausgrabungen und FundteilungRaubgrabungen werden verboten; Einführung der Fundteilung
- 1912Gesetz Nr. 12, MinisterialerlassAusweitung der Dekrete zum Antikenhandel; Einführung von staatlichen Lizenzen für Händler
- 1951Gesetz Nr. 215Regulierung von Antiken in privater Hand; Einschränkung der Ausfuhrlizenzen
- 1955Haager Konvention von 1954Schutz des Kulturgutes der Länder im Fall von bewaffneten Konflikten
- 1973UNESCO-Übereinkommen von 1970Maßnahmen zum Verbot und der Verhinderung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung des kulturellen Erbes
- 1976– 1979Kulturcharta für AfrikaRehabilitierung, Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung des afrikanischen Kulturerbes
- 1983Gesetz Nr. 117, Aktualisierung 2010Definition von Kulturgut; Verbot von Handel und Ausfuhr von Kulturgut; Meldepflicht antiker Funde; alle Funde aus Ausgrabungen gehören dem ägyptischen Staat
- 2005Haager Konvention, zweites Protokoll von 1999Präzisierung und Erweiterung der Haager Konvention von 1954