Was gilt in den Palästinensischen Gebieten als Kulturgut?
Das Spektrum an Objekten, Bauwerken und Stätten, die zum Kulturgut der Palästinensischen Gebiete gehören, ist weit: Unter anderem umfasst es archäologische Stätten, architektonische, technische und skulpturale Monumente, aber auch zusammenhängende Siedlungsgebiete wie Städte, Dörfer oder Teile davon sowie Einzelgebäude, darüber hinaus Kunsthandwerk, Sammlungen in Museen und in privater Hand sowie antike menschliche, tierische oder pflanzliche Überreste. Interessant ist die qualitative Definition von Kulturgut neueren Datums (ab 1917): Dieses muss von besonderer Bedeutung für gegenwärtige und künftige Generationen sein, beispielsweise in historischer, sozialer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Hinsicht. Auch eine besondere wirtschaftliche Bedeutung kommt in Betracht, hier wird das Kulturgut als nationale Ressource betrachtet. Ebenso kann eine Kultur- oder Naturlandschaft aufgrund ihrer Bedeutung als Kulturgut eingestuft werden.
Welche Sanktionen gibt es?
Bei Verstößen gegen das Antikengesetz der Palästinensichen Gebiete werden Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren und Geldstrafen von 5.000 bis 10.000 Jordanischen Dinaren verhängt.